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   VG Gelsenkirchen, 05.08.2015 - 7a L 1435/15.A   

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https://dejure.org/2015,20977
VG Gelsenkirchen, 05.08.2015 - 7a L 1435/15.A (https://dejure.org/2015,20977)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 05.08.2015 - 7a L 1435/15.A (https://dejure.org/2015,20977)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 05. August 2015 - 7a L 1435/15.A (https://dejure.org/2015,20977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unzulässiger Asylantrag, Italien, Übernahmebereitschaft, systemische Mängel

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unzulässiger Asylantrag, Italien, Übernahmebereitschaft, systemische Mängel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Zuständigkeit Italiens für die Durchführung eines Asylverfahrens; Systemische Schwachstellen des Asylverfahrens in Italien

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 13.01.2015 - 51428/10

    Unmenschliche Behandlung, erniedrigende Behandlung, unmenschliche oder

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.08.2015 - 7a L 1435/15
    Vielmehr geht sie nach der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR - Urteil 51428/10 vom 13. Januar 2015 - A.M.E. vs. The Netherlands, davon aus, dass systemische Mängel des Asylverfahrens in Italien für den Kreis der Antragsteller, die nicht zu einem besonders schützenswerten Personenkreis ("underprivileged and vulnerable population group in need of special protection", s. EGMR, Urteil vom 13. Januar 2015, a.a.O.) i. S. der Genfer Konvention und der ihr folgenden Richtlinien zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedsstaaten - Aufnahmerichtlinien - (Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013) zählen, nicht den Schweregrad einer Verletzung von Art. 3 EMRK erreichen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2015 - 14 B 102/15
    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.08.2015 - 7a L 1435/15
    Ein Widerspruch zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW (Beschluss vom 3. März 2015 - 14 B 102/15.A -) besteht nicht, da in jenem Verfahren eine ausdrückliche Ablehnung seitens des Wiederaufnahmestaates (Bulgarien) vorlag und somit die Regeln des Art. 25 Dublin-III-VO nicht greifen konnten.
  • VG Gelsenkirchen, 13.11.2014 - 7a L 1718/14

    Dublin-Verfahren; Rückführung nach Italien; systemische Mängel

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.08.2015 - 7a L 1435/15
    "Die Kammer hält an ihrer bisherigen Rechtsprechung vgl. u. a. Urteil vom 18. Dezember 2014 - 7a K 4590/14.A, Beschluss vom 13. November 2014 - 7a L 1718/14.A, beide nrwe, wonach festgestellte systemische Mängel des Asylverfahrens in Italien, die auch gegenwärtig noch nicht beseitigt sind, für alle Asylbewerber ungeachtet ihrer individuellen Verhältnisse schwere Rechtsverletzungen i. S. d. Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - EUGrdRCH -, Art. 3 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten - EMRK - nach sich ziehen, die eine Selbsteintrittspflicht der Bundesrepublik nach Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO begründen, nicht mehr uneingeschränkt fest.
  • VG Gelsenkirchen, 26.03.2015 - 7a L 498/15

    Rückführung nach Italien im Dublin-Verfahren; systemische Mängel; Erheblichkeit

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.08.2015 - 7a L 1435/15
    VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 26. März 2015 - 7a L 498/15.A.; Beschluss vom 13. März 2015, 7a L 462/15.A - juris; Beschluss vom 6. März 2015 - 7a L 327/15.A -.
  • VG Gelsenkirchen, 18.12.2014 - 7a K 4590/14

    Asyl; Gambia; Dublin II; Italien; systemische Mängel

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.08.2015 - 7a L 1435/15
    "Die Kammer hält an ihrer bisherigen Rechtsprechung vgl. u. a. Urteil vom 18. Dezember 2014 - 7a K 4590/14.A, Beschluss vom 13. November 2014 - 7a L 1718/14.A, beide nrwe, wonach festgestellte systemische Mängel des Asylverfahrens in Italien, die auch gegenwärtig noch nicht beseitigt sind, für alle Asylbewerber ungeachtet ihrer individuellen Verhältnisse schwere Rechtsverletzungen i. S. d. Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union - EUGrdRCH -, Art. 3 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten - EMRK - nach sich ziehen, die eine Selbsteintrittspflicht der Bundesrepublik nach Art. 17 Abs. 1 Dublin-III-VO begründen, nicht mehr uneingeschränkt fest.
  • VG Gelsenkirchen, 13.03.2015 - 7a L 462/15

    Dublin; Italien; systemische Mängel; junger Mann

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.08.2015 - 7a L 1435/15
    VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 26. März 2015 - 7a L 498/15.A.; Beschluss vom 13. März 2015, 7a L 462/15.A - juris; Beschluss vom 6. März 2015 - 7a L 327/15.A -.
  • VG Gelsenkirchen, 06.03.2015 - 7a L 327/15

    Rückführung nach Italien; Dublin-Verfahren; Erwachsener; systemische Mängel des

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 05.08.2015 - 7a L 1435/15
    VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 26. März 2015 - 7a L 498/15.A.; Beschluss vom 13. März 2015, 7a L 462/15.A - juris; Beschluss vom 6. März 2015 - 7a L 327/15.A -.
  • VG Gelsenkirchen, 08.02.2017 - 1a K 8643/16

    Dublin-Verfahren ; Überstellungsfrist ; Verlängerung ; flüchtig

    Hiergegen erhob der Kläger unter dem 7. Juli 2015 Klage vor dem hiesigen Gericht (Az.: 7a K 2993/15.A) und stellte gleichzeitig einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (Az.: 7a L 1435/15.A).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakten in den Verfahren 1a L 2889/16.A, 7a K 2993/15.A und 7a L 1435/15.A sowie die Verwaltungsvorgänge des Bundesamtes verwiesen.

    Denn das Bundesamt hat zwar ausweislich der Verwaltungsvorgänge zum ersten Asylverfahren des Klägers die italienischen Behörden über die Einlegung eines Rechtsbehelfs im Eilverfahren informiert, nicht jedoch über die Bekanntgabe des ablehnenden Beschlusses im Verfahren 7a L 1435/15.A, mit dem die Frist nach der bereits aufgeführten, neueren Rechtsprechung erneut zu laufen begann.

  • VG Hannover, 29.09.2015 - 13 B 4725/15

    Vorliegen von systemischen Mängeln im italienischen Asylverfahren; Abschiebung

    Sie sind grundsätzlich in der Lage, auch eine Übergangsfrist unter schwierigen Bedingungen auszuhalten, ohne dass dies zu einer Rechtsverletzung im oben dargelegten Sinne führt (so auch (VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 05. August 2015 - 7a L 1435/15.A -, Rn. 13, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 11.08.2015 - 7a L 1680/15

    Abschiebung eines Asylsuchenden in einen für die Durchführung des Asylverfahrens

    VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 26. März 2015 - 7a L 498/15.A.; Beschluss vom 13. März 2015, 7a L 462/15.A - juris; Beschluss vom 6. März 2015 - 7a L 327/15.A - und vom 5. August 2015 - 7a L 1435/15.A -.
  • VG Gelsenkirchen, 14.10.2015 - 7a L 2056/15

    Italien; systemische Mängel; alleinstehender Mann

    VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 26. März 2015 - 7a L 498/15.A.; Beschluss vom 13. März 2015, 7a L 462/15.A - juris; Beschluss vom 6. März 2015 - 7a L 327/15.A - und vom 5. August 2015 - 7a L 1435/15.A -.
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